Hinweisgeber-Meldung

Die Hinweisgeber-Meldung ist an den Bezirk Niederbayern zu richten:

www.bezirk-niederbayern.de/nutzerhinweise/whistleblower

LIEFERKETTENSOGFALTSPFLICHTENGESETZ (LKSG)

Zum 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen und regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Dazu zählen unter anderem: 
 

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

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