Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Die forensische Psychiatrie (= gerichtliche Psychiatrie) befasst sich mit der strafrechtlichen Unterbringung und Behandlung straffällig gewordener psychisch kranker und suchtkranker Menschen.
Im Bezirksklinikum Mainkofen ist dies Aufgabe der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie.
Ziel der Behandlung im Maßregelvollzug ist es, das Rückfallrisiko durch Behandlung der zugrundeliegenden Störungsbilder zu senken. Die Resozialisierung psychisch kranker Rechtsbrecher begleiten rechtlich die Strafvollzugsbehörden.
Die Strafvollstreckungskammer prüft halbjährlich (§64 StGB) bzw. jährlich (§63 StGB), ob es nötig ist, die Maßregel fortzusetzen. Gegebenenfalls ordnet sie die Entlassung an bei günstiger Legalprognose (kriminologische, psychiatrische und psychologische Risikoabschätzung über eine straffällige Person bezüglich ihrer Fähigkeit und Motivation, Regeln und Gesetze einzuhalten)
Die rechtlichen Grundlagen der Behandlung im Maßregelvollzug beinhaltet das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz.
Rechtliche Grundlagen der Unterbringung
§63 StGB
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
§64 StGB
Hat jemand den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seine Hand zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, dass er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
Die Anordnung unterbleibt, wenn eine Entziehungskur von vornherein aussichtslos erscheint. Eine Unterbringungsmaßnahme nach § 64 StGB, also zur Suchttherapie, ist in der Regel zeitlich auf zwei Jahre begrenzt.
Therapeutische Grundlagen
Die Behandlung im Maßregelvollzug erfolgt in erster Linie mit Hilfe psychotherapeutischer (Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie) und soziotherapeutischer Verfahren. Zudem kommt der Arbeits- und Beschäftigungstherapie ein großes Gewicht im Hinblick auf die Tagesstrukturierung zu. Sofern die Indikationen vorliegen, wird eine medikamentöse Behandlung eingeleitet.
Im Zuge der Entlassungsvorbereitung wird großes Augenmerk auf die Ausgestaltung des sozialen Empfangsraums mit realisierbaren beruflichen Zukunftsaussichten und einer sinnvollen Freizeitgestaltung gelegt. Die Therapiefortschritte werden in den Therapieplänen evaluiert und im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose bewertet.
Die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie verfügt über insgesamt 152 Behandlungsplätze für Patienten gemäß §§ 63 und 64 StGB. Diese gliedern sich in zwei Aufnahme- und Beobachtungsstationen, eine verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Station zur Behandlung von schizophrenen und intelligenzgeminderten Patienten, zwei Stationen für suchtkranke Patienten, eine Abteilung für vorwiegend persönlichkeitsgestörte Straftäter sowie eine soziotherapeutische Station.
Behandlungsteam
Das Behandlungsteam besteht aus dem ärztlichen, psychologischen, sozialpädagogischen und dem fachpflegerischen Dienst. Die Arbeitstherapeuten betreuen die Patienten in den klinikeigenen Betrieben.
Aufgabe des ärztlichen Dienstes ist die Behandlung der Patienten in Einzel- und Gruppenpsychotherapie und die medizinische Versorgung. Die Behandlungsrichtlinien werden in individuellen Therapiekonzepten erstellt, der Behandlungsverlauf durch eine umfassende Dokumentation sichergestellt. Hinzu kommt der patientenbezogene Schriftwechsel mit Gerichten und Behörden.
Die Einbettung in ein Großklinikum ermöglicht in breitem Umfang neurologische, radiologische und internistische Diagnostik.
Diplom-Psychologen sorgen für die klinisch-psychologische Grundversorgung sowie die psychotherapeutische Behandlung der zugeordneten Patienten. Ihnen obliegt
Sozialpädagogen unterhalten Kontakte zu komplementären Einrichtungen, Betreuern, Ämtern und Beratungsstellen. Sie beraten die Patienten bei Fragen der Schuldenregulierungen und regeln materielle, administrative und persönliche Angelegenheiten für die Patienten. Angebote wie Training der sozialen Kompetenz und kognitiv-behaviorale Behandlungsmethoden gehören zum Repertoire des sozialpädagogischen Dienstes.
Die Gruppe der Pflegekräfte bildet den größten personellen Bereich innerhalb der Forensischen Klinik Mainkofen. Auf insgesamt sieben Stationen leistet sie Wechselschichtdienst und stellt somit die Hauptbezugspersonen im Verlauf des Maßregelvollzugs für die Patienten dar. Über die Stationsleitungen organisiert, koordiniert und kontrolliert die Pflegedirektion den Einsatz der Mitarbeiter im Pflegedienst.
Maßregelvollzugsbeirat
Die Forensische Klinik Mainkofen verfügt über einen eigenen Maßregelvollzugsbeirat. Der Beirat besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vorsitzende und dessen Stellvertretung sind Mitglieder des Bayerischen Landtags. Die Maßregelvollzugsbeiräte stehen als Ansprechpartner zur Gestaltung des Vollzugs zur Verfügung. Sie nehmen Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegen. Die Maßregelvollzugsbeiräte können sich über die Unterbringung informieren und die Maßregelvollzugseinrichtung besichtigen. Sie unterstützen die Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Ärztliche Leitung
Dr. Monika Vilsmeier
Stellv. Chefärztin
Sekretariat
Ursula Herböck
Tel: 09931 87 25010
Fax: 09931 87 25099
Mail: sekretariat.forensik@mainkofen.de