Forensische Ambulanz
Egal wie weit der Weg ist, man muss immer den ersten Schritt tun!
Die ambulante forensische Nachsorge wurde zum 01.01.2009 bayernweit durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen eingeführt und ist an die Maßregelvollzugskliniken angegliedert. Ihr Mitwirken ist im Gesetz zur Führungsaufsicht, § 68 a StGB, geregelt („Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz“).
Im Rahmen der ambulanten forensischen Nachsorge werden Probanden betreut, welche gemäß § 63 StGB, § 64 StGB, § 66 StGB oder nach ThUG im Maßregelvollzug untergebracht waren und die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt wurde. In den Zuständigkeitsbereich der forensischen Ambulanz fallen zudem Probanden, bei denen bei der Urteilssprechung die Vollstreckung der Maßregelvollzugsunterbringung zur Bewährung ausgesetzt wurde, oder nach erfolgreicher befristeter Wiederinvollzugsetzung der Unterbringung gemäß § 67 h StGB . Die juristische Grundlage für die forensische Nachsorge bildet der Beschluss der StVK und wird dort als Teil der Bewährungsauflagen aufgeführt.
Die Aufgabe der ambulanten forensischen Nachsorge stellt die individuelle Betreuung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern nach der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung dar. Ziel hierbei ist es, die Verweildauer der stationären Unterbringung zu verkürzen und durch die Strukturierung des sozialen Umfeldes das Rückfallrisiko zu reduzieren und dadurch die Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten zu vermindern.
Für eine qualifizierte forensische Nachsorge ist detailliertes Wissen über die strafrechtliche und psychiatrische Vorgeschichte, Deliktdynamik, Risikosituationen, Behandlungsverlauf während der Unterbringung, Copingstrategien und soziales Umfeld jedes einzelnen Probanden entscheidend. Hierbei ist eine forensische Betrachtung und Einschätzung maßgeblich, um ein schnelles Erkennen und Eingreifen bei Krisensituationen, Veränderungen und Rückfällen (in Delinquenz oder Sucht) zu gewährleisten.
Wir arbeiten im multiprofessionellen Team, bestehend aus Oberärztin, Arzt, Psychologen, Sozialarbeiterin, Pflegepersonal, Arzthelferin und Sekretärin. Die Kontakte finden sowohl in der Klinik als auch in Form von Hausbesuchen oder in komplementären Einrichtungen statt. Die Betreuung kann maximal bis zum Ende der Führungsaufsicht erfolgen, wobei sich die Intensität und die Dauer der Behandlung individuell nach dem ambulanten Verlauf und der damit verbundenen Notwendigkeit richtet.
Diagnostisch wird das gesamte Spektrum der psychiatrischen Krankheitsbilder erfasst. Die strafrechtlich relevanten Verfehlungen reichen von Verstößen gegen das BtMG und Eigentumsdelikten über die gesamte juristische Bandbreite bis hin zu Tötungs- und Sexualdelikten.
Leistungen, Betreuungs- und Behandlungsangebot:
- begleitende, den Alltag strukturierende oder stützende Einzelgespräche, verbunden mit Befundkontrolle und Risikoeinschätzung
- Einzelpsychotherapie
- Hausbesuche
- sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung
- fachpflegerische Anleitung und Betreuung
- medikamentöse Behandlung (Depotverabreichung)
- Laborkontrollen (Drogenscreenings, Blutentnahmen: Medikamentenspiegel, Routinelabor, EKG)
- telefonische und schriftliche Kontakte
- Helferkonferenzen („round table“)
- Case-Management
- Krisenintervention
Externe Schnittstellen (Schweigepflichtsentbindung!)
- Richter, Bewährungshilfen, Führungsaufsicht, Strafvollstreckungskammer
- gesetzliche Betreuer, Betreuungspersonal in komplementären Einrichtungen
- private Bezugspersonen
- Haus- und Fachärzte, Kliniken
- Behörden
- evtl. Arbeitgeber, Vermieter…
Kontrollfunktion
- Abstinenzkontrollen, Laboruntersuchungen auf Drogen, Medikamente und Alkoholmarker, Medikamentenspiegel
- Anwesenheitskontrolle (Termineinhaltung)
- Kontrolle des persönlichen Umfeldes und Einhaltung vorgegebener Strukturen/richterlicher Weisungen
- Koordination mit den internen und externen Schnittstellen, Zusammenarbeit, Austausch über Verlauf und Kurzzeitprognosen
Krisenintervention -management
- Identifizierung und Beurteilung von Veränderungen des psychopathologischen Zustandsbild, des Verhaltens, der Lebensumstände sowie bei anstehenden Belastungen (Kenntnis über prognostische Relevanz)
- Bewertung der Krise unter Einbeziehung der Vergangenheit des Probanden in Bezug auf mögliche Gefährdung
- Abrufen und Umsetzung des individuellen Krisenplans, Beginn konkretes Krisenmanagement
- Helferkonferenz
- Intensivierung der Betreuung: Erhöhung Kontakt- Gesprächsfrequenz, Entlastungs- und konfliktklärende Maßnahmen, gegebenenfalls medikamentöse Intervention, Ressourcenaktivierung,
- teilstationäre oder vollstationäre Behandlungsangebote, freiwillig, im Rahmen des Betreuungsgesetzes oder nach Landesrecht
- stationäre Krisenintervention nach § 67 h StGB,
- ggf. präventive Sicherungsmaßnahmen: bei Gefahr für den Probanden oder die Allgemeinheit oder erneuten Straftaten Unterbringung nach § 453 c StPO
Kontakt
Oberärztin
Dr. Mirela Pascu
Forensische Ambulanz
Bezirksklinikum Mainkofen
Mainkofen C 10
94469 Deggendorf
Tel: 09931 87 25310
oder 87 25312
Fax: 09931 87 25319