Stellungnahme Bezirk Niederbayern
BEZIRK NIEDERBAYERN
Stellungnahme
Landshut, 16.08.2024
Das Bezirksklinikum Mainkofen bedauert es außerordentlich, dass durch die Entweichung des Patienten am 08.08.2024 das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung verletzt worden ist und dass bis heute eine große Verunsicherung herrscht.
Dr. Johannes Schwerdtner, seit 13 Jahren Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Mainkofen: „Aktuell überprüfen wir in unserer Klinik alle Abläufe und Verfahrensschritte, damit solche folgenreichen Fehler in Zukunft nicht mehr passieren. Das Fehlen einer männlichen Begleitperson und die damit fehlende Begleitung bei dem Toilettengang war im Nachhinein der Hauptfehler in der Planung. Ein zweiter Fehler war es, eine überhöhte und so nicht korrekte Gefährlichkeitseinstufung an die Polizei zu geben. Beides hat zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Es ist mir als Leiter des Maßregelvollzugs ein sehr großes Anliegen, dass Vorfälle wie diese künftig nicht mehr vorkommen. Unser höchstes Ziel ist es immer, im Spannungsfeld unseres gesetzlichen Auftrages, die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Ich bedauere es außerordentlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger durch Fehler in unserer Planung verletzt worden ist, und wir arbeiten intensiv daran, die Rahmenbedingungen für Lockerungsmaßnahmen zu verbessern.“
Nach einer ersten umfangreichen Aufarbeitung des Vorfalls sind die Verantwortlichen zu der Erkenntnis gekommen, dass der externen Erprobungsmaßnahme keine optimale Planung zugrunde lag. Dieser Umstand hat dem Patienten die Entweichung ermöglicht.
Die Entscheidung, den Patienten an einer externen Erprobungsmaßnahme teilnehmen zu lassen, schätzen die Verantwortlichen weiterhin als grundsätzlich richtig ein. Denn zum Zeitpunkt dieser Maßnahme und damit auch zum Zeitpunkt der Entweichung bestand nach Einschätzung des Maßregelvollzugsleiters und Chefarztes der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. Johannes Schwerdtner, keine Gefahr für die Bevölkerung. Seit dem erfolglosen Entweichungsversuch vor ca. drei Jahren ist der Therapieprozess positiv verlaufend, die Medikation passend, so dass es auch zur Planung und Durchführung von zuvor mit dem Patienten stattgefundenen externen Erprobungsmaßnahmen keinerlei Beanstandungen oder Entweichungstendenzen gab.
Mitarbeitende der Forensischen Klinik gaben direkt nach Meldung der Entweichung ohne Rücksprache mit dem Maßregelvollzugsleiter eine Gefährlichkeitseinstufung an die Polizei heraus. Diese Gefährlichkeitseinstufung war inhaltlich falsch und überhöhte die tatsächliche Gefährlichkeit. Die Polizei reagierte in der sich dadurch ergebenden Fahndung angemessen und folgerichtig. An dieser Stelle wollen wir uns bei der Polizei ausdrücklich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.
Aktuell werden folgende Maßnahmen am Bezirksklinikum Mainkofen umgesetzt:
- Künftige Ausgänge und externe Erprobungsmaßnahmen werden einer exakten Planung unterzogen. Bei 1:1-Ausgängen wird die Begleitung durch mindestens eine männliche Fachkraft sichergestellt.
- Die Zusammenarbeit mit der Polizei wird künftig noch weiter optimiert. Z.B. durch Bereitstellung qualitativ hochwertigerer und aktueller Fotos von Patienten für zukünftige, in Bayern im Promille-Bereich auftretende Personensuchen.
- Alle internen Prozesse, formale Umstände der Lockerungsgrundlagen und Meldeketten im Maßregelvollzug werden in Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht transparent und umfassend analysiert, erörtert und bearbeitet. Ziel ist es, Verbesserungspotenziale in den Abläufen gemeinsam mit der Fachaufsicht herauszuarbeiten und zeitnah umzusetzen.
Die weitere, detaillierte Aufarbeitung des Vorgangs durch die Fachaufsichtsbehörde, das ZBFS-Amt für Maßregelvollzug (AfMRV), und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales dauert noch an. Die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Ulrike Scharf, MdL, betont: „Die Aufarbeitung des Vorfalls mit dem Bezirk Niederbayern und allen Beteiligten wird weiter intensiv durch die Fachaufsichtsbehörde und das Bayerische Sozialministerium begleitet und unterstützt. Dabei wird in den kommenden Wochen detailliert geprüft, welche Konsequenzen daraus für das BKH Mainkofen zu ziehen sind. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern hat stets oberste Priorität. Das gilt auch für die Regelungen im Maßregelvollzug. Das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz ist ein modernes Gesetz, das die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Maßregelvollzug umsetzt und auch die Rechte der psychisch kranken, schuldunfähigen Person berücksichtigt. Lockerungsentscheidungen werden aufgrund einer fachlich kompetenten psychiatrischen Risikoeinschätzung getätigt. Im Zuge der Aufarbeitung ist es mir wichtig kritisch zu hinterfragen, welche Optimierungen bayernweit, z.B. im Hinblick auf Dienstanweisungen oder spezifische Schulungen für die Mitarbeitenden, sinnvoll ergriffen werden müssen. Die Verbesserung der Kommunikationsstruktur, vor allem mit der Polizei, wird ebenfalls erfolgen. Mit der Erarbeitung von Sicherheitsstandards beschäftigt sich bereits jetzt eine bei der Fachaufsicht eingerichtete Arbeitsgruppe.“
16.08.2024
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